Betriebliche Versorgung

Die betriebliche Versorgung der Mitarbeitenden findet sich als Teil des unternehmerischen Engagements aus der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung, kurz CSR oder Corporate Social Responsibility. Der Umgang mit den Mitarbeitenden lässt sich mit dem Umgang mit äußeren Interessengruppen, Stakeholdern in Einklang stellen. Wichtige Bereiche der betrieblichen Versorgung sind die Betriebliche Altersversorgung und die betriebliche Zusatzkrankenversorgung. Die betriebliche Altersversorgung

Fünfter Erklärfilm “Rüruprente einfach erklärt.” fertig

Der fünfte Erklärfilm der SinnGewinn Finanzplanung ist fertig. “Rüruprente einfach erklärt” ist das 5. anbieterunabhängige Video einer Reihe, die Themen aus der kompliziert erscheinenden Welt der Versicherungen und Geldanlage kurz und anschaulich erklären.

Online stehen die Erklärfilme Interessierten 24 Stunden an 7 Tagen zur Verfügung – Immer dann, wenn Sie das Thema gerade beschäftigt.

Mit der privaten Altersvorsorge Rüruprente oder auch Basisrente kann staatlich gefördert eine kapitalgedeckte Altersrente aufgebaut werden. Beiträge von bis zu guten 20.000 € können pro Jahr und Person über eine Basisrente steuerlich geltend gemacht werden. Gern wird die Rüruprente von Selbstständigen und Freiberuflern genutzt, weil sie die größte Möglichkeit darstellt, um Steuern für die Altersrente zu sparen.

Ist es interessant für Sie, Steuern für Ihre Altersrente zu sparen? Gerne beraten wir Sie, in einem Beratungstermin wie es geht.

Wussten Sie schon, dass sich die gesparten Steuern auch nachhaltig anlegen lassen? Wir können Rüruprente für Sie nachhaltig umsetzen.

 

 

Nachhaltig gut angelegt und versichert!

 

Deutschlandfunk analysiert Pflege-Bahr

Für wen lohnt sich der Pflege-Bahr, die neue staatlich geförderte Zusatzversicherung für den Pflegefall?

Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten und die Stiftung Waretest sehen folgenden Nutzen.

Seit Anfang 2013 gibt es private Pflegezusatzversicherungen, die unter bestimmten Bedingungen vom Staat gefördert werden. Dieser sogenannte Pflege-Bahr soll die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufstocken und auch finanzielle Unterstützung für Menschen mit Demenzerkrankung leisten.

Seit dem 01. Januar 2013 fördert der Staat erstmals die private Pflegevorsorge. Es folgen die Rahmenbedingungen im Überblick:

Staatliche Förderung.

60 Euro pro Jahr (unabhängig vom Einkommen) für jeden Bürger ab dem 18. Lebensjahr, der in der sozialen oder in der privaten Pflege(pflicht)versicherung versichert ist und noch keine Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder bezogen hat. Die Zulage wird automatisch gezahlt. Die Beantragung übernimmt der Versicherer.

Eigenbeteiligung des Kunden.

Der Kunde muss mindestens 10 Euro mtl. aus der eigenen Tasche in den Vertrag einzahlen. Zusammen mit der staatlichen Förderung (5 Euro pro Monat) beträgt der monatliche Mindestbeitrag 15 €.

Annahmerichtlinien.

Für die Anbieter besteht Kontrahierungszwang, d.h. die Anbieter dürfen keine Kunden aufgrund von Alter oder Krankheit ablehnen. Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig.
Wartezeiten.
Das Gesetz sieht eine fünfjährige Wartezeit vor. Eine längere Wartezeit als fünf Jahre ist durch das Gesetz ausgeschlossen. Die Vereinbarung einer kürzeren Wartezeit ist jedoch möglich. Wird der Versicherungsnehmer während der vereinbarten Wartezeit pflegebedürftig, ist er nach Ablauf der vertraglich festgelegten Wartezeit hierfür leistungsberechtigt.

Mindestversicherungssummen.

Pflegestufe III: Mindestleistung von 600 Euro
Pflegestufe II: Mindestens 30% der in Stufe III versicherten Summe
Pflegestufe I: Mindestens 20% der in Stufe III versicherten Summe
Pflegestufe 0: Mindestens 10% der in Stufe III versicherten Summe
Die Vereinbarung höherer Summen ist möglich.

Interessieren Sie sich für das Thema Pflege-Bahr, zögern Sie bitte nicht Kontakt auf zu nehmen.