Hohe Kosten begleichen können und unberechtigte Forderungen abwehren
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist verankert, dass jeder, der Dritten einen Schaden zufügt, in unbegrenzter Höhe haftbar zu machen ist. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Personen-, Sach-, oder Vermögensschaden handelt.
Forderungen, die Dritte wegen eines Schadens stellen sind nicht immer berechtigte Ansprüche. In diesem Fall muss man sich dagegen wehren, unberechtigte Forderungen begleichen zu müssen. Haftpflichtversicherungen prüfen Forderungen auf ihre Berechtigung, wehren unberechtigte Forderungen ab und begleichen berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Höhe.
Eine Haftpflichtversicherung bedeutet, dass auch ein hoher Schaden beglichen werden kann und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden.
Versicherungen unterscheiden zwischen der beruflich-gewerblichen Haftung, der Management-Haftung (D & O) und der privaten Haftung. Die entsprechende Haftpflichtversicherung deckt nur einen spezifischen Teil ab.