Leben Oeco – eigener Deckungsstock und unabhängiger Nachhaltigkeitsbeirat

Die Produktlinie Leben oeco der Concordia oeco Lebensversicherung AG hat einen eigenen nachhaltigen Deckungsstock, in dem der volle Sparbeitrag der in dieser Produktlinie Versicherten angelegt wird. Über die umfangreichen Kriterien zur Geldanlage wacht ein unabhängiger Nachhaltigkeitsbeirat.

Historisch geht der Deckungsstock auf die oeco capital Lebensversicherung AG zurück. Informationen zu den Anlagen finden Sie im Anlagebericht.

Nach dem Alterseinkünftegesetz lassen sich vermögensaufbauende Versicherungen nach ihrer staatlichen Förderung in drei Schichten aufteilen: Schicht 1 mit der staatlich geförderten Basisversorgung, Schicht 2 mit der staatlich geförderten Zusatzversorgung und Schicht 3 mit den Kaptalanlageprodukten.

Die Produktlinie Leben oeco umfasst folgende Bereiche:

Schicht 1 mit der staatlich geförderten Basisversorgung:

  • sicherheitsorientierte Basisrente mit Pflegeplus (Rürup)

Schicht 2 mit der staatlich geförderten Zusatzversorgung:

  • sicherheitsorientierte Zulagenrente mit Pflegeplus (Riester)
  • sicherheitsorientierte Direktrente mit Pflegeplus (Betiebliche Altersversorgung)

Schicht 3 mit den Kaptalanlageprodukten:

  • sicherheitsorientierte Privatrente mit Pflegeplus
  • sicherheitsorientierte Sofortrente
  • sicherheitsorientierte Kinderrente in Kombination mit Invaliditätsschutz, BU-Option und Pflegeplus
  • chanceorienterte Privatrente mit nachhaltigen Investmentfonds

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Wie arbeitet der Nachhaltigkeitsbeirat?

Die Prüfung der methodischen und inhaltlichen Richtigkeit der Bewertung nachhaltiger Kapitalanlagen sowie die Überwachung der Übereinstimmung des Anlageuniversums der Produktfamilie „Leben oeco“ der Concordia oeco Lebensversicherungs-AG mit den Leitlinien der Gesellschaft erfolgt regelmäßig mehrmals im Jahr:

  •  Der Beirat berücksichtigt dabei unter anderem folgende methodische Überlegungen:
  • Die Leitlinien mit den Positiv- und Negativ-Kriterien stellen den Wertekatalog dar, auf dessen Grundlage der Beirat die Beurteilung von Nachhaltigkeitsaktivitäten vornimmt. Diese Leitlinien sind öffentlich.
  • Alle Kapitalanlagen sind diesen Leitlinien zu unterwerfen und deren Nachhaltigkeit wird im Rahmen eines differenzierten Verfahrens bewertet. Bei der Bewertung von Kapitalanlagen kann der Beirat auf spezialisierte Ratingagenturen (oekom research, Sustainalytics, imug EIRIS etc.) zurückgreifen.
  • Die Erfüllung eines negativen oder positiven Kriteriums stellt zunächst nur einen Sachverhalt, jedoch noch keine Bewertung dar. Bewertet wird vielmehr die Gesamtschau aller Kriterien.
  • Die Bewertung negativer und positiver Kriterien soll den Prinzipien der Wesentlichkeit und Verhältnismäßigkeit genügen.
    Für die Bewertung der Nachhaltigkeit sind der Unternehmenszweck (das Kerngeschäft) wesentlich und die damit verbundenen hauptsächlichen Aktivitäten des Unternehmens.
  • Kapitalanlagen können gleichzeitig sowohl positive als auch negative Kriterien erfüllen. In diesem Fall beurteilt der Beirat die Verhältnismäßigkeit der einschlägigen Kriterien und kann eine Kapitalanlage im Rahmen eines Einzelfallbeschlusses ausschließen bzw. freigeben. Jeder Einzelfallbeschluss ist argumentativ zu begründen und im Protokoll zu dokumentieren.
  • Liegen nicht genügend Informationen vor, entscheidet sich der Nachhaltigkeits-Beirat im Zweifel gegen die Aufnahme eines Unternehmens in das Anlageuniversum.
  • Wenn ein Investment die Anforderungen der Nachhaltigkeits-Leitlinien nicht mehr erfüllt, wird es in einem angemessenen Zeitraum verkauft.