GutesGold ist über die SinnGewinn Finanzplanung in der Form von Barren als Anlagegold erhältlich.
Entspricht GutesGold der Definition von Anlaggold, wird der Erwerb und der Verkauf staatlich gefördert.
In §25c des Umsatzsteuergesetzes UStG wird Anlagegold unter anderem wie folgt definiert „(…) Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel (…)“
Innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten ist der Verkauf von Anlagegold als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern, wobei eine Freigrenze (1000€ in 2024) zu beachten ist, danach nicht mehr. (Stand meiner Recherche 20.09.2024, Auskünfte erteilt ein Steuerberater)