Fondsbesteuerung zum Jahresbeginn 2019

Viele Fondsanleger werden am 2. Januar 2019 auf ihrem Giro- oder Verrechnungskonto eine Abbuchung wegen „Fondsbesteuerung“ feststellen. Erstmals wird damit die sogenannte Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds für 2018 angewendet.

Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Wünschen zu Ihrem Depot an uns zu wenden!

Ein frohes neues Jahr wünscht