Ab dem 01.01.2010 genießen sowohl privat als auch gesetzlich Krankenversicherte Steuervorteile in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das Bundesministerium der Finanzen sieht es als Bestandteil der größten Steuerentlastung der bundesdeutschen Geschichte.
Sofort ab dem 1. Januar 2010 wird die Entlastung in den Taschen der Bürger ankommen – die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren macht es möglich.
Berücksichtigt wurde bei der Neuregelung, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat Versicherten unterschiedlich ist, weil z. B. Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand eine Rolle spielen. Wer seine Kinder privat absichert, der kann dies künftig auch besser steuerlich geltend machen.
Die Neuregelung stellt außerdem sicher, dass es im Hinblick auf die geleisteten Vorsorgeaufwendungen zu keiner Schlechterstellung gegenüber dem geltenden Recht kommt.
Rund 85% aller steuerbelasteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von der Neuregelung. Aber auch für andere Berufsgruppen zahlt das Gesetz sich aus: Fast die Hälfte aller steuerbelasteten Beamten (44%) und gut 54% der Selbständigen haben mehr Geld in der Tasche.
Bisher können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Höhe von 2.400 € oder 1.500 € steuerlich berücksichtigt werden. Künftig steigen die Abzugsvolumina um 400 Euro, also im ersten Fall auf 2.800 Euro, im zweiten auf 1.900 Euro. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind. Eine betragsmäßige Deckelung wird es insoweit zukünftig also nicht mehr geben. Liegt der Steuerzahler mit seinen Vorsorgeaufwendungen unter den neuen Grenzen, dann kann er diese steuerlich vollumfänglich ansetzen. Wendet er für seine Basiskrankenversicherung und Pflegepflichtversicherung allerdings mehr auf als 2.800 Euro bzw. 1.900 Euro, kann er seine tatsächlichen Ausgaben für die Basiskrankenversicherung aufwenden.
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