Dokumentationspflicht in der Anlageberatung

Die Dokumentation bei der Beratung zur Geldanlage ist ab dem 1.01.2010 für alle Anlageberatungen zur Pflicht geworden.

Für Versicherungen gilt dies schon seit der Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie am 22. Mai 2007.
Kunden der SinnGewinn Finanzplanung wird vieles vertraut vorkommen. Das versiko-Lösungshaus mit dem ich seit 2005 standardmäßig gearbeitet habe, deckte bereits wichtige Teile des Anforderungsprofils für eine Anlage ab und visualisierte sie zugleich.
Pflicht ist, den Inhalt jeder Anlageberatung bei Privatanlegern zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Die Protokollierung des wesentlichen Verlaufs des Beratungsgesprächs muss insbesondere die Angaben und Wünsche des Kunden sowie die vom Berater erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen maßgeblichen Gründe enthalten. Das Protokoll soll dem Kunden vor Vertragsschluss ausgehändigt werden, um die korrekte Wiedergabe der Beratung kontrollieren zu können.