Die betriebliche Versorgung der Mitarbeitenden findet sich als Teil des unternehmerischen Engagements aus der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung, kurz CSR oder Corporate Social Responsibility. Der Umgang mit den Mitarbeitenden lässt sich mit dem Umgang mit äußeren Interessengruppen, Stakeholdern in Einklang stellen. Wichtige Bereiche der betrieblichen Versorgung sind die Betriebliche Altersversorgung und die betriebliche Zusatzkrankenversorgung. Die betriebliche Altersversorgung umfasst die Leistungsbereiche Altersrente, Hinterbliebenenschutz und Invaliditätsschutz. Der Invaliditätsschutz umfasst in der Gegenwart oft eine umfassende Absicherung der Arbeitskraft, oft eine Berufsunfähigkeitsabsicherung – viel mehr als es am Anfang die Unfallversicherung gewesen sein mag.
Von großem sozialen Nutzen für die Mitarbeitenden ist es, die Absicherung der Arbeitskraft über einen Gesundheitsfragenrabatt zu ermöglichen. Arbeitgebende ermöglichen den Gesundheitsfragenrabatt über einen inner- oder überbetrieblichen Gruppenrabatt. Über die starke staatliche Förderung der Entgeltumwandlung ist dies für Arbeitgebende sogar budgetneutral zu erreichen.
Von großem ökologischen Nutzen für Gesellschaft und Mitarbeitende ist es, die Anlage des Kapitals für die Altersrente in der Ansparphase und der Entnahmephase unter Berücksichtigung von ESG (Aspekten der Umwelt, Mitmenschlichkeit und regelgerechten Unternehmensführung) oder Nachhaltigkeit durch Arbeitgebende zu ermöglichen. Über die starke staatliche Förderung der Entgeltumwandlung ist dies auch hier für Arbeitgebende sogar budgetneutral zu erreichen.
Die Ausrichtung des für die Altersrente notwendigen Kapitals auf eine ethische und nachhaltige Anlage entfaltet eine Marktmacht von volkswirtschaftlicher Bedeutung.
Die SinnGewinn Finanzplanung unterstützt Sie in Ihrer unternehmerischen Gestaltung mit den passenden Mitteln (ethisch, ökologisch, sozial und nachhaltig).