Betriebliche Versorgung

Die betriebliche Versorgung der Mitarbeitenden findet sich als Teil des unternehmerischen Engagements aus der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung, kurz CSR oder Corporate Social Responsibility. Der Umgang mit den Mitarbeitenden lässt sich mit dem Umgang mit äußeren Interessengruppen, Stakeholdern in Einklang stellen. Wichtige Bereiche der betrieblichen Versorgung sind die Betriebliche Altersversorgung und die betriebliche Zusatzkrankenversorgung. Die betriebliche Altersversorgung

Neu geregelt 2017

Es hat Tradition, dass mit dem Beginn des Kalenderjahres Regelungen in Kraft treten. So ist es auch 2017.

Krankenversicherung

Allgemeine Jahresarbeitsentgelt-Grenze, JAEG: ab dem 01.01.2017 beträgt die neue Versicherungspflichtgrenze 57.600 €/a

Beitragsbemessungsgrenze Kranken und Pflegeversicherung, BBMG: ab dem 01.01.2017 beläuft sich das als Bemessungsgrenze festgelegte Arbeitsentgelt auf 52.200 €/a

 

Betriebliche Altersversorgung, bAV

Maximaler monatlicher steuerfreier Höchstbeitrag in Direktversicherungen und Pensionskassen (§3 Nr. 63 EStG) : 404,00 €/mon.

Maximaler monatlicher Höchstbeitrag frei von Steuern und Sozialabgaben in Direktversicherungen und Pensionskassen (§3 Nr. 63 EStG) : 254,00 €/mon.

Maximaler jährlicher steuerfreier Höchstbeitrag in Direktversicherungen und Pensionskassen (§3 Nr. 63 EStG) : 4% der Beittragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West), RV-BBG (West), in Höhe von 76.200,00 €/a ergeben 3.048,00 €/a, zuzüglich 1.800 €/a falls es sich um Neuzusagen ab 2005 handelt und keine pauschal besteuerten Beiträge nach § 40b EStG genutzt werden.

Mindestentgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG): 1/160 der Bezugsgröße ergeben 223,13 €/a, auf den Monat heruntergebrochen: 18,59 €/mon.

 

Alle Angaben ohne Gewähr (Quelle Fonds Finanz, 29.12.2016)

Bitte zögern Sie nicht, sich mit Wünschen oder Fragen zu Ihrer Betriebsrente oder Krankenversicherung an die SinnGewinn Finanzplanung zu wenden. Sie sind willkommen.