Lebensversicherungsreformgesetz senkt Garantiezins zum 01.01.2015
Bundespräsident Joachim Gauck hat das Lebensversicherungsreformgestz (LVRG) unterzeichnet. Es tritt mit Wirkung zum 1.1.2015 in Kraft. Für Lebens- und Rentenversicherungen bedeutet die Absenkung des Garantiezinses um 29 %
auf 1,25 %, dass der Garantieteil einer Lebensversicherung deutlich teurer wird. Dies betrifft alle Versicherungen mit einer Garantie wie Altersrentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsabsicherungen, die ab dem 1.1.2015 abgeschlossen werden.
Wenn es sein kann, dass Sie noch nicht ausreichend abgesichert sind, sollten Sie sich jetzt um einen Beratungstermin bei mir kümmern. Inhalt des Termins sollte sein,
festzustellen, ob es eine Versorgungs-Lücke bei Ihnen gibt und
bei einer Lücke eine Lösung zum Lückenschluss für Sie zu finden, die spätestens zum 1.12.2014 beginnt und damit noch den besseren aktuellen Garantiezins enthält.