Deutschlandfunk analysiert Pflege-Bahr

Für wen lohnt sich der Pflege-Bahr, die neue staatlich geförderte Zusatzversicherung für den Pflegefall?

Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten und die Stiftung Waretest sehen folgenden Nutzen.

Seit Anfang 2013 gibt es private Pflegezusatzversicherungen, die unter bestimmten Bedingungen vom Staat gefördert werden. Dieser sogenannte Pflege-Bahr soll die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufstocken und auch finanzielle Unterstützung für Menschen mit Demenzerkrankung leisten.

Seit dem 01. Januar 2013 fördert der Staat erstmals die private Pflegevorsorge. Es folgen die Rahmenbedingungen im Überblick:

Staatliche Förderung.

60 Euro pro Jahr (unabhängig vom Einkommen) für jeden Bürger ab dem 18. Lebensjahr, der in der sozialen oder in der privaten Pflege(pflicht)versicherung versichert ist und noch keine Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder bezogen hat. Die Zulage wird automatisch gezahlt. Die Beantragung übernimmt der Versicherer.

Eigenbeteiligung des Kunden.

Der Kunde muss mindestens 10 Euro mtl. aus der eigenen Tasche in den Vertrag einzahlen. Zusammen mit der staatlichen Förderung (5 Euro pro Monat) beträgt der monatliche Mindestbeitrag 15 €.

Annahmerichtlinien.

Für die Anbieter besteht Kontrahierungszwang, d.h. die Anbieter dürfen keine Kunden aufgrund von Alter oder Krankheit ablehnen. Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig.
Wartezeiten.
Das Gesetz sieht eine fünfjährige Wartezeit vor. Eine längere Wartezeit als fünf Jahre ist durch das Gesetz ausgeschlossen. Die Vereinbarung einer kürzeren Wartezeit ist jedoch möglich. Wird der Versicherungsnehmer während der vereinbarten Wartezeit pflegebedürftig, ist er nach Ablauf der vertraglich festgelegten Wartezeit hierfür leistungsberechtigt.

Mindestversicherungssummen.

Pflegestufe III: Mindestleistung von 600 Euro
Pflegestufe II: Mindestens 30% der in Stufe III versicherten Summe
Pflegestufe I: Mindestens 20% der in Stufe III versicherten Summe
Pflegestufe 0: Mindestens 10% der in Stufe III versicherten Summe
Die Vereinbarung höherer Summen ist möglich.

Interessieren Sie sich für das Thema Pflege-Bahr, zögern Sie bitte nicht Kontakt auf zu nehmen.