Viele Fondsanleger werden am 2. Januar 2019 auf ihrem Giro- oder Verrechnungskonto eine Abbuchung wegen „Fondsbesteuerung“ feststellen. Erstmals wird damit die sogenannte Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds für 2018 angewendet.
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Ein frohes neues Jahr wünscht