Geburtshäuser und freie Hebammen bieten eine besondere, von vielen Familien besonders geschätzte Begleitung der Geburt. Ist die finanzielle Anerkennung dafür angemessen, so dass Geburtshelfende auch die notwendige berufliche Absicherung tragen können?
Umar Choudhry schreibt dazu am 16.01.14 in der AssCompakt: „Die Haftpflichtprämien für Hebammen steigen weiter an. Auch wenn die Krankenkassen einen Ausgleich zahlen, könnten sich die Hebammen die Steigerungen nicht leisten. „Die Politik muss handeln“, fordern die Geburtshelfer. Die Assekuranz verweist als Kostentreiber auf immer vielfältigere und langwierigere Personenschäden im Schadensfall.
Bereits seit mehreren Jahren in Folge müssten die Krankenkassen die gestiegenen Kosten für die Berufshaftpflichtprämie freiberuflicher Hebammen, die Geburtshilfe anbieten, vollständig ausgleichen. Darauf wies der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Ende Dezember hin. Einen entsprechenden Vertrag zur Umlegung des kompletten Ausgleichsbetrages 2013 auf die Vergütungspositionen habe der Spitzenverband mit den Verbänden der Hebammen unterzeichnet. Die aktuelle Prämienerhöhung durch einen privaten Versicherungsanbieter sei im Sommer 2013 erfolgt. Die Erhöhung sei die dritte Steigerung seit 2010. Der Ausgleich der Kostensteigerungen des privaten Versicherungsanbieters sei zusätzlich zu den jährlichen Vergütungssteigerungen, zuletzt Anfang 2013 von über 12%, erfolgt.
Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes finanzierten die gesetzlichen Krankenkassen für jede einzelne Haus- oder Geburtshausgeburt von einer freiberuflich tätigen Hebamme seit 2010 zwischen 140 und 200 Euro allein für den Ausgleich der kontinuierlich gestiegenen Berufshaftpflichtversicherungen.
Ruf nach einem staatlichen Haftungsfonds
„Die Krankenkassen betreiben Augenwischerei“, hakt Katharina Jeschke vom Deutschen Hebammenverband (DHV) ein. „Der Ausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben“, so Jeschke. Wenn man dabei aber erwarte, dass die tatsächlichen Kosten der Hebammen berücksichtigt würden, so sei das mitnichten so. Die Steigerungssumme würde auch dieses Mal pauschal umgelegt, so dass eine Geburt gerade einmal mit 8,50 Euro mehr vergütet werde. „Das reicht für die betroffenen Hebammen nicht, um Kostensteigerungen von bis zu 2.700 Euro auszugleichen“.
Die in diesem Jahr anstehenden dramatischen Prämienerhöhungen der DHV-Mitgliedshebammen auf über 5.000 Euro müssten erst noch verhandelt werden. „Wie weit wir von einer Lösung des Haftpflichtproblems entfernt sind, zeigt sich auch, wenn wir den Zeitaufwand vergleichen, den die einzelne Hebamme zur Erwirtschaftung der Haftpflichtkosten benötigt“, sagt Jeschke.
Seien es 2008, vor der ersten großen Erhöhung, noch drei bis sieben Geburten, seien es heute sechs bis 15 Geburten. Eine Geburtsbetreuung dauere dabei durchschnittlich elf Stunden. Es sei deshalb nicht verwunderlich, dass immer mehr Hebammen aus der Geburtshilfe ausstiegen.
Der Deutsche Hebammenverband fordert deshalb nach wie vor eine politische Lösung des Haftpflichtproblems. Nicht zuletzt, weil bereits für nach 2014 weitere Erhöhungen angekündigt worden seien. „Wir können uns zum Beispiel einen staatlich finanzierten Haftungsfonds vorstellen, der die Kosten über einer bestimmten Haftungsobergrenze übernimmt“, so Jeschke. „Außerdem brauchen wir unbedingt eine Regressdeckelung für die Forderungen der Sozialversicherungsträger.“
„Krankenkassen und die Politik müssen endlich handeln“, fordert ebenfalls der Bund freiberuflicher Hebammen. Die Krankenkassen und die Politik seien dringend gefordert, das Problem anzugehen. Darüber hinaus bräuchten die Frauen und Hebammen eine langfristige tragbare Lösung, für die der Gesetzgeber die Grundlage schaffen müsse.
Personenschäden werden teurer
Die Versicherer weisen darauf hin, dass die Kosten bei Geburtsschäden immer vielfältiger und langwieriger würden. Eltern zögen häufiger vor Gericht, wenn ihr Kind von Geburt an behindert sei. So summierten sich die Versicherungskosten schnell auf Millionenhöhe. Der Versichererverband GDV untersuchte vor vier Jahren die Schadenteuerung bei schweren Personenschäden im Heilwesen. Als Basis dienten Informationen von zehn Heilwesenversicherern zu ihren Großschäden in den Jahren 1995 bis 1998 und 2000 bis 2003.
Die Schadenhöhen seien, so das Ergebnis, vom ersten zum zweiten Beobachtungszeitraum um mehr als 32% gestiegen – von 1,3 Mio. Euro auf mehr als 1,8 Mio. Euro. Die Schadenteuerung habe damit mehr als das Dreifache der Steigerungsraten des Verbraucherpreisindex betragen. Als besonderen Kostentreiber identifizierten die Studienautoren auch die steigenden Pflegekosten.“