GutesGold Goldsparwochen begonnen!

Zur GutesGold Einführung gibt es in den Goldsparwochen vom 16.09.2024 bis zum 08.11.2024 für Neukunden von GutesGold Depotsparplänen Agiorabatt von 40% von der SinnGewinn Finanzplanung und Bonus von der Solit von 20% auf die November-2025-Sparrate im Dezember 2025. Bedingung: Konstante Sparrate von mindestens 100€/mon bis mindestens November 2025.

Die GutesGold Goldsparwochen sind die Gelegenheit, um mit dem Vermögensaufbau und der Diversifizierung des Vermögens über GutesGold zu beginnen.

Und zusätzlich fördert der Staat den Erwerb von GutemGold Anlagegold mit der Freiheit von Umsatzsteuer auf den Erwerb und der Freiheit von Gewinnsteuer auf den Verkauf nach einem Jahr Mindesthaltedauer.

Sichern Sie sich Rabatt, Bonus, Umsatzsteuerfreiheit und Gewinnfreiheit nach einem Jahr in den GutesGold Goldsparwochen, indem Sie rechtzeitig die Aktionsunterlagen bei der SinnGewinn Finanzplanung anfordern!

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist durch den Bundesrat

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat den Bundesrat passiert und tritt am 01.01.2018 in Kraft. Zukünftige Rentner werden aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch gute 40 % des Nettoentgeltes erwarten können. Martin Schulz bewirbt sich in der Bundestagswahl mit 48 % auf die Kanzlerschaft. Offensichtlich reicht die gesetzliche Rente nicht mehr für ein gutes Leben im Alter aus. Diese schlechte Nachricht findet man in der jährlichen Information zur gesetzlichen Rente bestätigt. Die ausgleichende Ergänzung sieht der Gesetzgeber im Wesentlichen in der vom Staat geförderten betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Wie wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz nun aus?

Schritt 1: Zwei bAV-Welten

Die bisherige 5-Wege-bAV-Welt wird um die 3-Wege-bAV-Welt der Tarifpartner ergänzt.

Die gewohnte 5-Wege-bAV-Welt

Die 5-Wege-bAV-Welt bleibt mit den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Pensionszusage erhalten. Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer weiterhin die Versorgung in Form der Beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) oder der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) zu. Die Verantwortung für die Versorgungszusage kann der Arbeitgeber über eine Beitragsgarantie eines Versicherung absichern. Es findet sich eine durch Überschüsse erhöhte Garantierente für den Arbeitnehmer. Ab dem 01.01.2019 hat der Arbeitgeber bei Neuzusagen eine Entgeltumwandlung mit mindestens 15% zu fördern, soweit eine Sozialversicherungsersparnis für den Arbeitgeber vorliegt. Ab dem 01.01.2022 hat der Arbeitgeber auch bei Altzusagen eine Entgeltumwandlung mit mindestens 15% zu fördern, soweit eine Sozialversicherungsersparnis für den Arbeitgeber vorliegt.

Die neue 3-Wege-bAV-Welt der Tarifpartner

Für die neue 3-Wege-bAV-Welt der Tarifpartner sieht der Gesetzgeber die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds vor. In der 3-Wege-bAV-Welt sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Beitrag zu (BZ). Ab dem 01.01.2018 hat der Arbeitgeber bei Neuzusagen eine Entgeltumwandlung mit mindestens 15% zu fördern, soweit eine Sozialversicherungsersparnis für den Arbeitgeber vorliegt. Eine Zusage der Versorgung durch den Arbeitgeber und eine etwaige Garantierente für den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Es findet sich eine Zielrente für den Arbeitnehmer. Die Ausgestaltung der 3-Wege-bAV-Welt obliegt den Tarifparteien. Nicht tarifgebundene Unternehmen können sich einschlägigen bAV-Tarifen anschließen.

Schritt 2: Mehr staatliche Förderung

Für die gewohnte 5-Wege-bAV-Welt und die neue 3-Wege-bAV-Welt der Tarifpartner erhöht sich zum 01.01.2018 die staatliche Förderung über die Steuer von bislang 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auf nun 8% der BBG, wobei pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG anzurechnen sind. Unter der Annahme, dass die Beitragsbemessungsgrenze nicht – wie zu erwarten – zum nächsten Jahr steigt, fänden sich folgende Werte:
Maximaler jährlicher steuerfreier Höchstbeitrag in Direktversicherungen und Pensionskassen (§3 Nr. 63 EStG) : 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West), RV-BBG (West), in Höhe von 76.200,00 €/a ergeben 6.096 €/a oder 508,00 €/mon (bis zum 31.12.2017 maximal 404,00 €/mon).
Höhere steuerfreie Sonderzahlungen in die betriebliche Altersversorgung sind über die Vervielfältigungs- und Nachholungsregeln möglich.

Schritt 3: Besondere Förderung für Bedürftige

Für Mitarbeitende mit einem Einkommen unter 2.200,00 €/mon werden Arbeitgeberleistungen zwischen 240,00 €/a und 480,00 €/a mit 30 % der Arbeitgeberleistung als Lohnsteuerrabatt vom Staat unterstützt.
Sollte es zu einer Grundsicherung im Alter kommen werden 100,00 €/mon bis ca. 204,00 €/mon einer Zusatzrente nicht angerechnet. Auch, wenn es im Alter knapp werden könnte, lohnt sich eine Zusatzrente zur Verbesserung der späteren Situation.
Der Nachteil, eine Zulagenrente (Riester) über den Betrieb laufen zu lassen wird aufgehoben.

Fazit

  1. Tarifpartner bekommen eine eigene bAV-Welt zur Gestaltung.

  2. Die staatliche Förderung steigt erheblich.

  3. 15 % Arbeitgeberförderung der Entgeltumwandlung wird zum neuen Standard.

  4. Höhere Sonderzahlungen werden durch die Regeln zur Vervielfältigung und Nachholung möglich.

  5. Besondere Förderung für Mitarbeitende mit weniger als 2.200,00 €/mon brutto.

  6. Zusatzrenten lohnen, auch wenn es knapp wird, weil 100 € bis ca. 204 € Zusatzrente frei sind.

  7. Riester über den Betrieb verliert den Nachteil.

Zu tun

Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter sollten prüfen, ob bestehende Versorgungsordnungen und betriebliche Übungen im Einklang mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz stehen oder zum 01.01.2018 angepasst werden müssen. Nutzen Sie die bAV-Beratung der SinnGewinn Finanzplanung!

Fünfter Erklärfilm „Rüruprente einfach erklärt.“ fertig

Der fünfte Erklärfilm der SinnGewinn Finanzplanung ist fertig. „Rüruprente einfach erklärt“ ist das 5. anbieterunabhängige Video einer Reihe, die Themen aus der kompliziert erscheinenden Welt der Versicherungen und Geldanlage kurz und anschaulich erklären.

Online stehen die Erklärfilme Interessierten 24 Stunden an 7 Tagen zur Verfügung – Immer dann, wenn Sie das Thema gerade beschäftigt.

Mit der privaten Altersvorsorge Rüruprente oder auch Basisrente kann staatlich gefördert eine kapitalgedeckte Altersrente aufgebaut werden. Beiträge von bis zu guten 20.000 € können pro Jahr und Person über eine Basisrente steuerlich geltend gemacht werden. Gern wird die Rüruprente von Selbstständigen und Freiberuflern genutzt, weil sie die größte Möglichkeit darstellt, um Steuern für die Altersrente zu sparen.

Ist es interessant für Sie, Steuern für Ihre Altersrente zu sparen? Gerne beraten wir Sie, in einem Beratungstermin wie es geht.

Wussten Sie schon, dass sich die gesparten Steuern auch nachhaltig anlegen lassen? Wir können Rüruprente für Sie nachhaltig umsetzen.

 

 

Nachhaltig gut angelegt und versichert!

 

Neu geregelt 2017

Es hat Tradition, dass mit dem Beginn des Kalenderjahres Regelungen in Kraft treten. So ist es auch 2017.

Krankenversicherung

Allgemeine Jahresarbeitsentgelt-Grenze, JAEG: ab dem 01.01.2017 beträgt die neue Versicherungspflichtgrenze 57.600 €/a

Beitragsbemessungsgrenze Kranken und Pflegeversicherung, BBMG: ab dem 01.01.2017 beläuft sich das als Bemessungsgrenze festgelegte Arbeitsentgelt auf 52.200 €/a

 

Betriebliche Altersversorgung, bAV

Maximaler monatlicher steuerfreier Höchstbeitrag in Direktversicherungen und Pensionskassen (§3 Nr. 63 EStG) : 404,00 €/mon.

Maximaler monatlicher Höchstbeitrag frei von Steuern und Sozialabgaben in Direktversicherungen und Pensionskassen (§3 Nr. 63 EStG) : 254,00 €/mon.

Maximaler jährlicher steuerfreier Höchstbeitrag in Direktversicherungen und Pensionskassen (§3 Nr. 63 EStG) : 4% der Beittragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West), RV-BBG (West), in Höhe von 76.200,00 €/a ergeben 3.048,00 €/a, zuzüglich 1.800 €/a falls es sich um Neuzusagen ab 2005 handelt und keine pauschal besteuerten Beiträge nach § 40b EStG genutzt werden.

Mindestentgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG): 1/160 der Bezugsgröße ergeben 223,13 €/a, auf den Monat heruntergebrochen: 18,59 €/mon.

 

Alle Angaben ohne Gewähr (Quelle Fonds Finanz, 29.12.2016)

Bitte zögern Sie nicht, sich mit Wünschen oder Fragen zu Ihrer Betriebsrente oder Krankenversicherung an die SinnGewinn Finanzplanung zu wenden. Sie sind willkommen.

Mit der Sonne Italiens 13,25 % steuerfrei

Investieren Sie in die Energie der Sonne Italiens. Genießen Sie 13,25 % durchschnittliche steuerfreie Ausschüttung aus energiereichem Sonnenstrom.

Schon 85 % des Fonds sind plaziert. Nutzen auch Sie Ihre Chance und profitieren Sie von bis zu 80 % mehr Sonnenkraft als in Deutschland: schlüsselfertige Photovoltaikanlagen im sonnenreichen Apulien garantieren Ihnen eine hohe Energieleistung. Und damit sonnige Aussichten auf stabile Ausschüttungen.

Italien bietet ihnen neben vielen Sonnenstunden eine gesetzlich geförderte Einspeisevergütung für Solarstrom. Zusätzlich dazu wird die gewonnene Energie am Strommarkt verkauft – derzeit zu etwa 43 ct/kWh (Deutschland 40ct/kWh).

Schon 85 % der Zeichner des Fonds haben sich folgendes gesichert:

– Ausschüttung durchschnittlich 13,25 % p.a.

– Gesamtausschüttung ca. 265 %

– Anlagesumme ab 10.000 EUR

– Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren bei einer regulären Laufzeit von 20 Jahren
– Steuerfrei (nur Progressionsvorbehalt)

– kein Risiko bei Betriebskosten, Projektierung oder Baukosten

– hochwertige Komponenten renomierter Deutscher Hersteller
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Klimafreundliche Altersvorsorge

Aktionswoche Klima und Finanzen – klimafreundliche Vorsorge

Die Aktionswoche des BMU informiert  über klimafreundliche Finanzdienstleistungen, zum Beispiel Vorsorge.

Vom 25. bis 31. Januar 2010 veranstaltet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die „Aktionswoche Klima und Finanzen“. Auf die offizielle Auftaktveranstaltung am 25. Januar 2010 in Frankfurt am Main folgen deutschlandweite Aktionen.
Wie lassen sich Klima schützen und Werte schaffen mit einer klimafreundlichen Vorsorge verbinden?

Durch klimafreundliche Versicherungen schützen Sie sich vor dem Risiko der Klimafolgeschäden. Und tun gleichzeitig etwas für den Klimaschutz. Ihr Geld kann viel für das Klima bewegen, wenn es entsprechend angelegt wird.
Klimaschutz rentiert sich
In Zukunft stellt die staatliche Altersvorsorge nur noch 40% Ihres heutigen Bruttoeinkommens für die Rente sicher. Das macht heute eine private Zusatzvorsorge so sinnvoll.
Setzen Sie auch bei Ihrer Rentenversicherung auf Klimaschutz. Hier haben Sie die Wahl zwischen klassischen und fondsgebundenen Produkten. Die klassische Variante garantiert Ihnen ein sicheres, gut kalkulierbares Einkommen im Alter. Auch fondsgebundene Lösungen sichern Ihnen die Auszahlung Ihrer Beiträge. Die Rendite hängt hier jedoch in stärkerem Maß von den Entwicklungen an den Finanzmärkten ab. Ob betriebliche Altersvorsorge, Riester- oder Basisrente: Der Staat unterstützt Sie bei Ihrer Vorsorge mit attraktiven Zuschüssen und Steuervorteilen.
Beispiel Riesterrente:
Pro Jahr sichern Sie sich damit neben Steuererleichterungen von bis zu 2.100 Euro auch staatliche Zuschüsse von max. 154 Euro sowie 185 Euro für jedes Kind.
Bei den fondsgebundenen Varianten können Sie selbst die Strategie wählen, mit der für Sie in klimafreundliche Werte investiert wird. Entscheiden Sie sich für klassische klimafreundliche Rentenverträge, garantiert Ihnen Ihr Versicherer selbst die klimaschonende Verwendung. Gut zu wissen: Alle staatlich  geförderten Vorsorgeprodukte haben eine Nachhaltigkeitsberichtspflicht. Das ermöglicht es Ihnen, sich über die Strategie Ihrer Vorsorge beim Anbieter direkt oder anhand von Vergleichstests zu informieren.
Vorsorgen mit Weitblick
Vorsorgeprodukte sind Bestandteil Ihrer persönlichen Lebensplanung. Ob Sie für Ihr Alter sparen, eine Zusatzrente abschließen oder individuelle Risiken versichern: Eine Vorsorge muss sicher und rentabel sein.
Vorsorge mit Weitsicht hat auch den Klimaschutz im Blick. Klimafreundliche Vorsorgeprodukte sind nachhaltig ausgerichtet und so langfristig erfolgreich. Denn hier fließt das Geld, das Sie für die Zukunft zurück legen, in Unternehmen, die voraus denken.
Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Klimafreundliche Unternehmen wirtschaften energieeffizient und ressourcenschonend. Dadurch sind sie weniger anfällig für weltweit steigende Rohstoffpreise. Auch auf höhere Umweltschutzauflagen sind sie besser vorbereitet als ihre Konkurrenz. Das wirkt sich positiv auf ihre Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Unternehmen aus und damit auch auf die Sicherheit Ihrer Vorsorge.
Bauen Sie Ihre Zukunft und die Ihrer Enkel auf ein solides Fundament! Das Kapital aus privaten Vorsorgebeiträgen hat großen Einfluss am Finanzmarkt. Wenn Sie sich hier für klimafreundliche Varianten entscheiden, fließt Ihr Geld in klimafreundliche Unternehmen. So stellen Sie die Weichen langfristig auf Klimaschutz.
Ihr angelegtes Geld trägt damit nicht nur zu Ihrer persönlichen Vorsorge bei. Es schützt auch die Umwelt und sichert die Zukunftsfähigkeit kommender Generationen.
Klimaschutz geht überall
Sturmfluten, Dürrekatastrophen, Hitzewellen: Der Klimawandel birgt enorme Risiken, für die meist Versicherungen einspringen müssen. Daher setzen sie sich nicht nur für Investitionen in ressourcen-schonende Unternehmen ein, sondern auch für klimafreundliches Verhalten ihrer Kunden.
Davon können auch Sie profitieren: Zum Beispiel durch klimafreundliche Kfz-Versicherungen, deren Prämie sich vergünstigt, wenn Sie weniger fahren oder sich für einen Wagen mit niedrigem Verbrauch entscheiden. Mit einem Erdgas-, Hybrid- oder 3-Liter-Auto fahren Sie deutlich günstiger. Das lohnt sich doppelt: Das Klima wird durch den reduzierten CO2-Aussto? entlastet. Und als Fahrer sparen Sie beim Treibstoff sowie bei der Versicherung.
Auch energieffiziente Immobilien können Sie preiswert versichern. Hier können Sie sich nicht nur über die Energieeinsparungen Ihres Hauses freuen, sondern auch über attraktive Versicherungskonditionen für Ihr klimafreundliches Zuhause. Das gilt auch für die Solaranlage auf Ihrem Dach, für die es spezielle Versicherungslösungen gibt.
Mit klimafreundlichen Versicherungen machen Sie mehr aus Ihrer Zukunft. Sichern Sie Ihre Lebensqualität und die nachfolgender Generationen. Denn Zukunft ist, was wir daraus machen.

Machen Sie mehr aus Ihrer Zukunft
Klimafreundlich Vorsorgen können Sie natürlich nicht nur mit Rentenversicherungen. Auch mit Lebensversicherungen, Bausparverträgen sowie Fonds- und Banksparplänen bauen Sie sich ein Vermögen auf, in dem der Klimaschutz fest verankert ist. Mit diesen Vorsorgeprodukten können Sie im Alter sehr flexibel ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen über das angesparte Vermögen verfügen.
Wenn Sie beispielsweise auf einen klimafreundlichen Fondssparplan oder eine entsprechende Lebensversicherung setzen, zahlen Sie regelmäßig Beiträge ein, die für Sie nachhaltig angelegt werden. Wieviel Sie im Alter ausgezahlt bekommen, hängt auch von den Entwicklungen der Finanzmärkte ab. Da Sie jedoch über einen langen Zeitraum einzahlen, wird das Risiko breit gestreut. Mit klimafreundlichen Produkten profitieren Sie zudem von der Zukunftsfähigkeit nachhaltig wirtschaftender Unternehmen.

Sie haben die Wahl
Sprechen Sie mit uns und lassen Sie sich umfassend und transparent beraten!

Bürgerentlastungsgesetz bringt Vorteile in der Kranken- und Pflegeversicherung

Ab dem 01.01.2010 genießen sowohl privat als auch gesetzlich Krankenversicherte Steuervorteile in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das Bundesministerium der Finanzen sieht es als Bestandteil der größten Steuerentlastung der bundesdeutschen Geschichte.

Sofort ab dem 1. Januar 2010 wird die Entlastung in den Taschen der Bürger ankommen – die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren macht es möglich.
Berücksichtigt wurde bei der Neuregelung, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat Versicherten unterschiedlich ist, weil z. B. Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand eine Rolle spielen. Wer seine Kinder privat absichert, der kann dies künftig auch besser steuerlich geltend machen.
Die Neuregelung stellt außerdem sicher, dass es im Hinblick auf die geleisteten Vorsorgeaufwendungen zu keiner Schlechterstellung gegenüber dem geltenden Recht kommt.
Rund 85% aller steuerbelasteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von der Neuregelung. Aber auch für andere Berufsgruppen zahlt das Gesetz sich aus: Fast die Hälfte aller steuerbelasteten Beamten (44%) und gut 54% der Selbständigen haben mehr Geld in der Tasche.

Bisher können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Höhe von 2.400 € oder 1.500 € steuerlich berücksichtigt werden. Künftig steigen die Abzugsvolumina um 400 Euro, also im ersten Fall auf 2.800 Euro, im zweiten auf 1.900 Euro. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind. Eine betragsmäßige Deckelung wird es insoweit zukünftig also nicht mehr geben. Liegt der Steuerzahler mit seinen Vorsorgeaufwendungen unter den neuen Grenzen, dann kann er diese steuerlich vollumfänglich ansetzen. Wendet er für seine Basiskrankenversicherung und Pflegepflichtversicherung allerdings mehr auf als 2.800 Euro bzw. 1.900 Euro, kann er seine tatsächlichen Ausgaben für die Basiskrankenversicherung aufwenden.

Nutzen Sie den Service von SinnGewinn Finanzplanung und lassen Sie sich Ihren persönlichen Vorteil Berechnen.

Jetzt aber schnell!

Die letzten Tage des Steuerjahres 2009 sind angezählt. Wenn Sie in diesem Jahr noch nicht Ihren Steuervorteil für 2009 auf den Weg gebracht haben. wird es wirklich Zeit. Jetzt kommt es sogar schon auf die einzelnen Tage an. In der Regel muss das Geld in diesem Steuerjahr fließen, damit es vom Finanzamt anerkannt wird.
Wenn Sie Ihren Steuervorteil noch sichern wollen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Berater, damit er noch alle Formulare vorbereiten kann. Ab dem 23.12.2009 befindet sich Ihr Berater Fritz Pieper im Weihnachtsurlaub.